Forts. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist verhin- dert worden ist. 
 
Geltendmachung gegenüber Leistungsträgern Hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen gegen- über Leistungsträgern verweisen wir auf deren entspre- chende Allgemeinen Geschäfts- bzw. Beförderungsbe- dingungen. Informationen zu Fluggastrechten bei Über- buchung, Annullierung, Verspätung, Passagier- und Ge- päckschäden sind auch unter www.lba.de veröffentlicht.

EXCELLENT ist es nicht gestattet noch besteht eine Pflicht, Reisende hinsichtlich etwaiger Ansprüche gegen- über den vermittelten Leistungsträgern zu beraten. Das gilt u.a. über Art, Umfang, Höhe, Voraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige gesetzliche Bestim- mungen. Reisevertragliche Amsprüche auf Gewährlei- stung oder Ersatz sowie versicherungsvertragliche Regu- lierungsforderungen können fristwahrend nicht gegenüber EXCELLENT geltend gemacht werden. Bei Reklamatio- nen oder anderer Geltendmachung von Ansprüchen ge- genüber den vermittelten Leistungsträgern oder Reisever- sicherungen ist unsere Verpflichtung auf die Zurverfü- gungstellung von Informationen und Unterlagen, die für die Antragstellung von Bedeutung sind, beschränkt. Das gilt insbesondere für die Übermittlung von Namen und Adressen der Leistungsträger und Versicherungen. Wenn es EXCELLENT ausnahmsweise aufgrund einer geson- derderten Vereinbarung übernimmt, fristwahrende An- spruchsschreiben des Reisenden an den Leistungsträger oder Versicherer weiterzuleiten, haftet EXCELLENT für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn eine Fristversäumnis von EXCELLENT vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurde. EXCELLENT ist jedoch nicht zur Entgegennahme und/oder zur Weiterleitung derartiger Erklärungen und Unterlagen verpflichtet. 

Verjährung: Ansprüche wegen einer Verletzung von Pflichten, die sich aus dem Reisevermittlungs-Vertrag er- geben verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Ende  des Jahres, in dem der Anspruch entstand und der Rei- sende von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit er- langt haben müsste. Das gilt nicht, wenn die Ansprüche auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver- letzung durch EXCELLENT  beruhen.

09. Haftung
EXCELLENT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für eine gewissenhafte Reise- vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Reedereien und Reiseveranstalter. Eine Garantie für die Verfügbarkeit der Reise und von Einzelleistungen zum Zeitpunkt der Erteilung des Buchungsauftrages wird von EXCELLENT nicht gegeben. Dasselbe gilt für die Aktuali- tät, Richtigkeit und Vollständigkeit der Beschreibung   

der Reisen und einzelnen Leistungen. EXCELLENT ist hierfür auf die Informationen der jeweili-   Reedereien und Rei- severanstalter angewiesen und hat keine Möglichkeit, die Angaben zu überprüfen. Die vermittelten Leistungen er- bringen die Reedereien und Reiseveranstalter sowie deren Leistungsträger eigenverantwortlich. EXCELLENT haftet daher nicht für die verragsgemäße Durchführung der Pauschalreise und Erbringung der einzelnen Leistun- gen. Die Haftung hierfür obliegt ausschließlich den betei- ligten Reedereien, Reiseveranstaltern und deren Leis- tungst rägern. Das gilt für Mängel der Leitungserbringung sowie für Per- sonen- oder Sachschäden.       
 

Die vertragliche Haftung durch EXCELLENT beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der Tätig- keit als Reisevermittler.


EXCELLENT haftet nicht für Folgen höherer Gewalt, z.B. von Überschwemmung, Sturm, Stromausfall, Unfall, An- ordnungen von Behörden, Krieg, Inneren Unruhen, Flug- zeugentführung, Terroranschlag, Aussperrung oder ande- ren Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienstleis- tungen von EXCELLENT oder der beteiligten Reedereien Reiseveranstalter und deren Leistungsträger betroffen sind.  

10. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeden Anspruchs des Reisekunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen.

11. Versicherungen
Versicherungen sind grundsätzlich nicht in den Preisen enthalten, wenn nicht ausnahmsweise etwas anderes angegeben wird. EXCELLENT empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) und wei- terer Reiseversicherungen zur Minderung des Risikos. Das gilt z.B. für Reiseabbruch, zur Deckung von Rück- führungskosten bei Unfall oder Krankheit, für Kranken-, Sportunfall-, Reisegepäckversicherungen und Haftpflicht-Versicherungsschutz bei der Nutzung von Mietwagen. Einzelheiten dazu finden Sie im Abschnitt „Buchungshin- weise“ und in der Anlage zu unserem Reisevermittlungs-
Angebot. Eine weitergehende Verpflichtung zur Informa- tion oder Beratung über weitere Versicherungsmöglich- keiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und die Versicherungsbedingungen besteht nicht. 

12. Flug-Informationen
Die Reisenden fliegen mit Linienflug-Gesellschaften, vor-  wiegend in der Business Class, gegen Mehrpreis auch in der First Class. Der Flug erfolgt auf Grundlage der Beför- derungsbedingungen der Fluglinie, die im Angebot und in der Reisebestätigung angegeben wird. EXCELLENT stellt sie auf Wunsch gern zur Verfügung.

Sitzplatzreservierungen für Flüge leitet EXCELLENT gern weiter, soweit das möglich ist. EXCELLENT kann
 
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